Steupro News

CORONAHILFEN: Fristverlängerung für die Schlussabrechnung

Laut Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.6.2023 verlängert. Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt.

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Eintragungspflicht ins Transparenzregister

Vor knapp einem Jahr wurde das Geldwäschegesetzes (GwG). Nun enden nach und nach die Übergangsfristen. Unsere Empfehlung: Den jeweils wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft umgehend in das Transparenzregister eintragen und überprüfen, ob die eingetragenen Verhältnisse den tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.

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Hinweis zur Erreichbarkeit

Liebe Klienten und Geschäftspartner,

Am Donnerstag, den 14.05., ist Feiertag.
Auch am Freitag, den 15.05., bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

 

Unser Team tankt Energie und ist ab Montag, den 18.05., wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr steupro-Team