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CORONAHILFEN: Fristverlängerung für die Schlussabrechnung

Laut Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.6.2023 verlängert. Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt.

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Hinweis zur Erreichbarkeit

Liebe Klienten und Geschäftspartner,

wir machen eine Weihnachtspause.

 

Vom 20.12.bis zum 4.1. ist die Kanzlei geschlossen.

 

Wir wünschen allen eine erholsame Zeit zwischen den Jahren
und freuen uns auf ein Wiedersehen in 2026.

 

Ihr steupro-Team