Eintragungspflicht ins Transparenzregister
Vor knapp einem Jahr wurde das Geldwäschegesetzes (GwG). Nun enden nach und nach die Übergangsfristen. Unsere Empfehlung: Den jeweils wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft umgehend in das Transparenzregister eintragen und überprüfen, ob die eingetragenen Verhältnisse den tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.
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