EINHEITLICHE GEWINNGRENZE FÜR SONDERABSCHREIBUNGEN
Seit 2020 haben sich die Grundvoraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag geändert. Inzwischen gibt es einheitliche Gewinngrenze als Zugangsvoraussetzung. Früher betrug der Abzugsbetrag maximal 40% ; ab dem Jahr 2020 wurde er auf 50% angehoben.
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