5. Februar 2024

CORONAHILFEN: Fristverlängerung für die Schlussabrechnung

Laut Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.6.2023 verlängert. Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt.

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