Endlich: Entzerrte Fristen - mehr Zeit für die Steuererklärung

Die zurückliegenden zweieinhalb Jahre haben Unternehmen viel abverlangt. Seitens der Politik wurde eine Reihe Hilfen beschlossen, aktuell sind wir beim Vierten Corona-Steuerhilfegesetz.  Der Deutsche Steuerberater Verband e. V. hat sich seit Herbst für eine Verlängerung der  Abgabefristen für Steuererklärungen eingesetzt.  Mit Erfolg! Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewährt nun mit großzügige Fristverlängerungen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024. Jeder Steuerpflichtige, dessen Erklärung über einen Steuerberater erfolgt, hat nun deutlich länger Zeit, seine Unterlagen beim Finanzamt abzugeben:

Veranlagungszeiträume

– Veranlagungszeitraum 2020: 31.08.2022

Veranlagungszeitraum 2021: 31.08.2023

– Veranlagungszeitraum 2022: 31.07.2024

– Veranlagungszeitraum 2023: 31.05.2025

– Veranlagungszeitraum 2024: 30.04.2026

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