Eintragungspflicht
ins Transparenzregister
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewährt großzügige Fristverlängerungen für Steuererklärungen bis 2024, was Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater beauftragen, mehr Zeit gibt, ihre Unterlagen beim Finanzamt abzugeben.