Auf der Küchenbank.
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
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Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
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Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
EINHEITLICHE GEWINNGRENZE FÜR SONDERABSCHREIBUNGEN Read More »
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
CORONAHILFEN: Fristverlängerung für die Schlussabrechnung Read More »
Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und wirtschaftliche Vereine müssen ab dem 31.12.2022 im Transparenzregister erfasst werden.
Eintragungspflicht
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewährt großzügige Fristverlängerungen für Steuererklärungen bis 2024, was Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater beauftragen, mehr Zeit gibt, ihre Unterlagen beim Finanzamt abzugeben.
Endlich: Entzerrte Fristen – mehr Zeit für die Steuererklärung Read More »
Gründlichkeit spart Zeit und Geld: Die digitale Buchhaltung mit DATEV ermöglicht Unternehmen online, Belege zu scannen, zuordnen, Zahlungen zu überwachen und Rechnungen zu stellen, was Zeit für Muße und Kontemplation gibt.
Vorbereitungszeit verdoppeln, Ausführungszeit halbieren … Read More »